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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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Unzureichende Schutzmaßnahmen gegen überflutete Straßen gefährden Wohnhäuser

Ein an einer Bundesstraße gelegenes Grundstück ist bei großen Regenmengen häufig von Überschwemmungen betroffen. Um weiteren Sachschaden abzuwenden, hat sich das dort lebende Ehepaar an den ortszuständigen Kommunalservice sowie das Straßenbauamt, welches für den betreffenden Verkehrsabschnitt zuständig ist, gewandt. Trotz mehrfacher Hinweise der Familie auf die Problematik und der Bitte, machbare Möglichkeiten zum Schutz zu prüfen, ist sie bei der Suche nach einer Lösung des Problems nicht weiter vorangekommen. Da sich keine der angesprochenen Behörden für das Anliegen der Familie zuständig sah, wandte sich das Ehepaar an den Bürgerbeauftragten und bat um dessen Unterstützung. 

Lösungsansatz und Ergebnis: Der Bürgerbeauftragte ermittelte im ersten Schritt den Sachverhalt bei den zuständigen Behörden. In seinem Gespräch mit dem zuständigen Kommunalservice sicherte dieser zu, dass man nach einer Lösung des Problems suche. Wirksame Maßnahmen könne man aber nur langfristig umsetzen. Im nächsten Schritt wolle man bei einem Vor-Ort-Termin weitere Lösungsmöglichkeiten erarbeiten. 

Nach diesem Termin bekräftigte der Kommunalservice gegenüber den Eheleuten und dem Bürgerbeauftragten, dass man weiter an einer Lösung arbeite, um zukünftig Überschwemmungen der betreffenden Wohnhäuser zu vermeiden. Man hoffe, dass bereits 2015 erste bauliche Maßnahmen vorgenommen werden können. Die Behörde sicherte darüber hinaus zu, dass betroffene Bürger vorab über die geplanten baulichen Schutzmaßnahmen informiert werden.

Der Bürgerbeauftragte erreichte in diesem Fall, dass die Behörden sich der geschilderten Problematik der Betroffenen nun tatsächlich annahmen. Bis dahin waren sie ohne jegliche Ergebnisse von einer Behörde an die andere verwiesen worden.

(Stand: März 2015)

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